Kontakt

Nutzen Sie das Kontaktformular um einen Termin zu vereinbaren oder kontaktieren Sie mich telefonisch von 8.30 bis 12.30 Uhr an meinem Hauptsitz bzw. meiner Zweigstelle.

Beratungsanfrage:

Die Anwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, Auskünfte nur auf Basis eines schriftlichen Mandats (Bevollmächtigung) zu geben. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) haben wir allerdings die Möglichkeit im Rahmen eines so genannten „ersten Beratungsgespräches“ ausnahmsweise unabhängig vom Gegenstandswert die Kosten für Verbraucher auf netto maximal 190,- € zu begrenzen. Hinzu kommen lediglich Auslagen sowie die Mehrwertsteuer.

Ein Beratungsgespräch kann zum Beispiel folgende Leistungen beinhalten:

  • Aufnahme von Informationen und Studium eventuell vorgelegter Dokumente
  • Allgemeine, persönliche oder telefonische Darlegung zur Rechtslage
  • Konzept / Strategie zur Problemlösung
  • Abschätzung des zeitlichen und finanziellen Rahmens für ein Mandat

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